Jahres­abschluss und Steuer­erklärung

Von der Erstellung von Steuererklärungen bis zur Offenlegung von Jahresabschlüssen

Der Jahresabschluss ist betriebswirtschaftliches Spiegelbild Ihrer Aktivitäten des vergangenen Jahres. Sowohl Kapitalgeber als auch Finanzämter erhalten Einblick. Die Wahl der handelsrechtlichen und steuerlichen Bewertungsmethoden haben Einfluss auf Kreditbeurteilungen und Steuerlast. Wir beraten Sie zu den Bilanzierungswahlrechten.

  • Durchführung aller erforderlichen Vorarbeiten
  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach steuerrechtlichen Grundsätzen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach handelsrechtlichen Grundsätzen
  • Erstellung von konsolidierten Jahresabschlüssen für Unternehmensgruppen
  • Erstellung eines Erläuterungsberichtes zum Jahresabschluss
  • Einnahmen-Überschussrechnung
  • Zusätzliche Bilanzanalysen
  • Aufstellung von speziellen Jahresabschlüssen und Bilanzen (Eröffnungsbilanz, Auseinandersetzungsbilanzen, Zwischenabschlüssen, Sonderbilanzen)
  • Ausschöpfung aller steuerlichen Möglichkeiten und Wahlrechte
  • Erstellung sämtlicher Steuererklärungen unter Nutzung von Steuervorteilen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen zur Hinterlegung und Offenlegung im Handelsregister
  • Elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen an die Finanzverwaltung und Banken

Wir erstellen Ihnen die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen!