Verfahrens­dokumenta­tion & Digitali­sierung

Verfahrensdokumentation nach GoBD

Sicher haben Sie sich noch nicht tiefergehend mit der Verfahrensdokumentation bei der Abwicklung Ihrer Buchhaltung auseinandergesetzt?
Dafür wird es jetzt aber höchste Zeit!
Denn die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz GoBD) verändern die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung Ihres Unternehmens.
Wird im Fall einer Prüfung durch Finanzbeamte das Fehlen einer Verfahrensdokumentation bei Ihnen beanstandet, bedeutet das einen Mangel der Buchhaltung. Die Folge hieraus ist eine formelle Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung. Dies kann für Sie Sicherheitszuschläge von bis zu 10% auf die erklärten Umsätze bedeuten!
Unsere Empfehlung: Sprechen uns frühzeitig an, damit wir gemeinsam eine schnelle und rechtssichere Lösung rund um dieses wichtige Thema für Ihr Unternehmen entwickeln können.
Profitieren Sie von folgenden positiven Effekten bei einer Verfahrensdokumentation:
  • Organisation der buchungsrelevanten Prozesse
  • Hilfe bei der Einarbeitung von neuen Mitarbeitern in bestehende Prozesse
  • Optimierung und Verschlankungen von Arbeitsprozessen
  • Erfüllen der Vorgaben der Finanzverwaltung
Für eine individuelle Beratung stehen wir gerne zur Verfügung und leisten Unterstützung bei der Umsetzung der Regelungen im Rahmen Ihrer Betriebsführung und bei der Einrichtung des erforderlichen internen Kontrollsystems sowie der Verfahrensdokumentation.