Für Unternehmer stehen eine Vielzahl von öffentlichen Fördermitteln und Zuschüssen bereit. Beratungskosten können massiv reduziert oder Investitionen bezuschusst werden. Fördermittel gibt es sowohl für bestehende Unternehmen als auch für Existenzgründungen oder Übernahmen. Wir haben die wichtigsten Fördermittel im Verlauf dieser Seiten aufgelistet. Die Kanzlei mit ihren Mitarbeitern unterstützt Sie bei der Auswahl der für Sie in Frage kommenden Fördermittel. Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an!
Überblick im Dickicht der Fördermittel
Vor der tatsächlichen Gründung können Existenzgründer oder Übernehmer eines bestehenden Unternehmens Zuschüsse zum Beratungshonorar erhalten. Diese betragen in Bayern bis zu 70% des Beratungshonorars. Der Zuschuss kann beantragt werden für qualifizierte Unterstützung beim Erstellen eines Businessplans, bei Finanzierungsthemen sowie bei Fragen der betriebswirtschaftlichen Unternehmensführung.
Bis zum 5. Jahr nach der Unternehmensgründung haben Unternehmer die Möglichkeit, weitere bezuschusste Coachingleistungen in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden Beratungsleitungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Zuschuss beträgt bis zu 50% des Beratungshonorars.
Unternehmen, die seit mindestens einem Jahr am Markt bestehen, haben die Möglichkeit, für qualifizierte Beratungsleistungen Fördermittel bis zu 50% des Beratungshonorars zu erhalten.
Gefördert werden Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen, personellen Fragen (z.B. Marketing, Controlling, Finanzierung, Organisation, Mitarbeiterführung, Qualitätsmanagement).
Unternehmen, die seit mindestens 2 Jahren am Markt existieren, können Fördermittel erhalten für die Etablierung einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik. Beratungsschwerpunkte, die bezuschusst werden, sind beispielsweise Personalführung, Wissensvermittlung oder die Gesundheit am Arbeitsplatz.
Es können bis zu 10 Beratungstage gefördert werden. Die Zuschüsse betragen bis zu 80% des Beratungshonorars.
Unternehmen, die ihre Prozesse durch moderne EDV-Systeme effizienter gestalten möchten, können Zuschüsse zur fachlichen Beratung und zur Umsetzungsbegleitung erhalten.
Auch die Umstellung auf digitale Belegverwaltung kann über dieses Programm gefördert werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 75% des Beratungshonorars.
Für qualifizierte Beratungen, die Verbesserungsansätze für den betrieblichen Umweltschutz beinhalten, können Unternehmen einen Zuschuss zum Beratungshonorar erhalten.
Die internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001 legt weltweit anerkannte Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest.
Unternehmen mit Sitz in Bayern können für die Beratung zur Einführung von Umweltmanagementsystemen (z.B. DIN ISO 14001, EMAS) einen Zuschuss zum Beratungshonorar erhalten.
Für qualifizierte Beratungsleistungen zur Reduktion des Energieverbrauchs können Unternehmen öffentliche Fördermittel erhalten. Die Energieberatung enthält Vorschläge von Maßnahmen auf baulicher, technischer und organisatorischer Ebene sowie die konkrete Umsetzungsbegleitung.
Zur Stärkung der Wirtschaftskraft, zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen werden in Bayern einzelbetriebliche Investitionen gefördert. Hier bestehen u.a. Möglichkeiten zur Strukturförderung, für den Mittelstand, für Technologie und Forschung.
Bitte sprechen Sie uns auch diesbezüglich an!
Im Rahmen der Mitfinanzierung der förderfähigen Kosten für bauliche Investitionen, Maschinen und Einrichtungen im
Zusammenhang mit der Schaffung von Arbeitsplätzen können bis zu 15% der Investitionskosten gefördert werden.